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Rechtsprechung
   BSG, 10.12.1976 - GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76   

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BSG, 10.12.1976 - GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 (https://dejure.org/1976,9455)
BSG, Entscheidung vom 10.12.1976 - GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 (https://dejure.org/1976,9455)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 1976 - GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 (https://dejure.org/1976,9455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 75
  • NJW 1977, 2134
  • NJW 2017, 3109
  • DB 1977, 127
 
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Wird zitiert von ... (424)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Mit ihrer Revision wendet sich die Beklagte vor allem dagegen, daß das LSG nicht versucht habe, weitere Ermittlungen zur Aufklärung des vom Großen Senat (GS) in den Beschlüssen vom 11. Dezember 1969 (BSGE 30, 167 [BSG 11.12.1969 - GS 4/69] und 192) geforderten Zahlenverhältnisses anzustellen.

    Wie der GS bereits in den damaligen Beschlüssen entschieden hat (BSGE 30, 167, 171 ff [BSG 11.12.1969 - GS 4/69], 192, 195 ff), ist es Sinn und Zweck der Renten wegen BU oder EU, durch Krankheit oder Gebrechen ausfallendes Erwerbseinkommen zu ersetzen.

    Die Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung in dieser Frage kann aber nicht dazu führen, insoweit zu der Ausgangslage vor den Beschlüssen vom 11. Dezember 1969 zurückzukehren und ohne Relation zur Zahl der Interessenten lediglich auf eine Zahl von Arbeitsplätzen abzustellen, die als "nennenswert" oder mit ähnlichen unbestimmten Begriffen gekennzeichnet wird (vgl. BSGE 30, 167, 182 [BSG 11.12.1969 - GS 4/69]).

  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Die bisherige Rechtsprechung hatte als geringfügig i. S. des § 1247 Abs. 2 RVO Einkünfte angesehen, die niedriger als ein Fünftel des durchschnittlichen Bruttotariflohnes eines körperlich und geistig gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten sind (vgl. BSGE 19, 147; 30, 192, 208).
  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
    Auszug aus BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Hinsichtlich der weiteren Voraussetzung des § 43 SGG, daß die Vorlage der Rechtsfortbildung oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dienen muß, kommt es nach der Rechtsprechung des GS allein auf die Auffassung des vorlegenden Senats an (BSGE 14, 246, 247; 40, 167, 171).
  • BSG, 20.01.1976 - 5 RJ 343/73

    Vorlage an den Großen Senat - Aufhebung von Entscheidungssätzen - Vollschichtige

    Auszug aus BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Vorlage des 5. Senats in Sachen I ./. LVA - 5 RJ 343/73 -.
  • BSG, 18.03.1975 - 4 RJ 319/74
    Auszug aus BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Vorlage des 4. Senats in Sachen B. ... ./. ... LVA - 4 RJ 319/74 -.
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Eine solche Entscheidung ist für den GrS bindend (BSGE 14, 246, 247; 30, 167, 171; 41, 41, 43; 43, 75, 78; 62, 255, 258 f = SozR 5050 § 15 Nr. 35).

    In seinem Beschluß vom 10. Dezember 1976 hat der GrS entschieden, daß dem nur zur Teilzeitarbeit fähigen Versicherten - unabhängig von der Zahl vorhandener Arbeitsplätze oder dem Verhältnis dieser Zahl zu den Personen, die solche Arbeitsplätze suchen - der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen sei, wenn man ihm nicht innerhalb eines Jahres einen Arbeitsplatz anbieten könne (BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13).

  • SG Dresden, 27.09.2019 - S 4 R 876/18

    Erwerbsminderungsrente auch bei fehlender Behandlung einer psychischen Erkrankung

    Jedoch ist die konkrete Arbeitsmarktsituation zu berücksichtigen (konkrete Betrachtungsweise), so dass die teilweise Erwerbsminderung, wenn der allgemeine Arbeitsmarkt verschlossen ist, in eine volle Erwerbsminderung "durchschlägt" (vgl. KassKomm/ Gürtner, SGB VI, § 43 Rn. 30; s. a. BSG (Großer Senat ), Beschluss vom 10.12.1976 - GS 2/75, 3/75, 4/75, 3/76, AP RVO § 1246 Nr. 7).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Erwerbsfähigkeit trotz

    Jedenfalls im Hinblick auf die Voraussetzungen einer sog Arbeitsmarktrente bei einem verbliebenen Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden und Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes (vgl zu den Voraussetzungen im Einzelnen nur BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13; stRspr) ist der rentenversicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsfähigkeit mit dem in § 8 Abs. 1 SGB II in Bezug genommenen grundsicherungsrechtlichen Begriff nicht deckungsgleich (vgl bereits BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, jeweils RdNr 18).
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Rechtsprechung
   BSG, 22.04.1955 - GS 1/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,2956
BSG, 22.04.1955 - GS 1/55 (https://dejure.org/1955,2956)
BSG, Entscheidung vom 22.04.1955 - GS 1/55 (https://dejure.org/1955,2956)
BSG, Entscheidung vom 22. April 1955 - GS 1/55 (https://dejure.org/1955,2956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterzeichnung eines Urteils allein durch die Berufsrichter - Notwendigkeit der Unterzeichnung auch durch die Landessozialrichter - Auslegung des § 155 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 1, 1
  • NJW 1955, 1814
  • NJW 2017, 3109
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • LSG Hessen, 07.05.1973 - L 3 B 36/72
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 21. April 1955 (GS 1/55, BSG 1, 1) erscheint es fraglich, ob die Kammer richtig besetzt war.

    Der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG 1, 1) hat hierzu den Grundsatz aufgestellt, daß die Beisitzer weder im vorbereitenden Verfahren (§§ 104 ff. SGG) noch in dem der Urteilsverkündung nachfolgenden Verfahrensabschnitt, sondern nur in der Sitzung mitwirken, ausgenommen den Sonderfall des § 139 SGG (Berichtigung des Tatbestandes).

    Der Senat vermag sich auch nicht der in BSG 1, 1 vertretenen Auffassung über die Auslegung des § 120 SGG anzuschließen, wonach bei der Gewährung und Versagung von Akteneinsicht im vorbereitenden Vorfahren die ehrenamtlichen Richter in keinem Fall mitwirken.

    Bei Peters-Sautter-Wolff (a.a.O., Anm. 3 c zu § 120) wird die Auffassung vertreten, unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts in BSG 1, 1 könne über die Erinnerung für den verhinderten.

    Die Regelung in § 26 (§§ 36, 48), wonach das Präsidium die Reihenfolge festzustellen hat, in der die ehrenamtlichen Richter zu den "Verhandlungen" zuzuziehen sind, steht dem nicht entgegen (a.A. BSG 1, 1, 5).

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Das Bundessozialgericht verzichtet lediglich auf die Unterschriften der ehrenamtlichen Richter (BSGE 1, 1ff.) sowie auf deren Mitwirkung bei Beschlüssen, die eine Sachentscheidung "vorbereiten" oder ihrer "Verwirklichung" dienen (BSGE 1, 36 ff.).
  • BSG, 18.11.1980 - GS 3/79

    Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung

    Der Große Senat des BSG hat sich bereits in seinem ersten Beschluß vom 210 April 1955 (BSGE 1, 1) mit der Frage auseinandergesetzt, wann die ehrenamtlichen Richter mitzuwirken haben° Er hat das Verfahren in drei Abschnitte gegliedert;.
  • LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 340/06

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - arbeitsgerichtlicher Vergleich -

    Prüft man bei diesem Sachverhalt die maßgeblichen Kriterien des (leistungsrechtlichen Begriff im Sinne des Versicherungsfalls der Arbeitslosigkeit als Beschäftigungslosigkeit) Beschäftigungsverhältnisses - die tatsächliche Verfügungsmacht des Arbeitgebers und die ihr entsprechende tatsächliche Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers (Eingliederungstheorie - so bereits BSGE 1, 1 115) - wird man schwerlich umhin kommen, in der Freistellung des Klägers durch den Arbeitgeber die Aufgabe der Dispositionsmacht und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu sehen.
  • BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
    Dieser erste Verfahrensabschnitt ist der mündlichen Verhandlung (2. Abschnitt) vorgelagert und den Berufsrichtern vorbehalten (s bereits Großer Senat des BSG in BSGE 1, 1 ff, 4 und Senatsbeschluss vom 18.3.2010 - B 5 RS 3/10 B).
  • BSG, 25.04.1979 - GS 1/78

    Unterhaltsverpflichtung - Unterhaltsbeitragspflicht - Abweichung von der

    Für ein solches vorbereitendes Tätigwerden sollen im allgemeinen nach BSGE 1, 1, 4 die erforderlichen Maßnahmen allein durch die Berufsrichter getroffen werden.
  • BSG, 28.02.2022 - 14 AS 157/21 B

    Aufgehobene Rentenversicherungspflicht von Beziehern von Leistungen nach dem SGB

    Indes bezeichnet dieses Vorbringen keinen Verfahrensmangel, weil mit dem Erlass des Urteils die Tätigkeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim LSG endet und daher ein Urteil des LSG mit den Unterschriften der drei Berufsrichter dem Gesetz entspricht (vgl schon BSG vom 22.4.1955 - GS 1/55 - BSGE 1, 1 ) .
  • LSG Hessen, 09.07.1985 - L 2 J 719/81

    Berufung; Ernennung; Richter; Landesregierung; Ehrenamtlich; Vorschlaglisten;

    In diesen Fällen wirken die ehrenamtlichen Richter nicht mit (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 21. April 1955 - GS 1/55 - in BSGE 1 S. 1 ff.; Meyer-Ladewig, SGG, 2. Aufl. Anm. 2 zu § 33; Peters-Sautter-Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 38. Nachtrag, Anm. 1 d zu § 142 SGG).
  • BSG, 18.10.2022 - B 5 R 106/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Soweit sie auf eine der Beschwerdebegründung als Anlage beigefügte Kopie dieser Aktenseite verweist, ist offenkundig, dass es sich dabei nicht um die letzte Seite des gemäß § 136 Abs. 1 SGG vollständig abgefassten Urteils handelt, das von den Senatsmitgliedern (nur den Berufsrichtern - vgl § 153 Abs. 3 Satz 1 SGG ; s hierzu BSG Beschluss vom 21.4.1955 - GS 1/55 - BSGE 1, 1, 5 = NJW 1955, 1814 und Anmerkung von Schlegel, NJW 2017, 3109 ) zu unterschreiben ist (vgl dazu Bl 574 der LSG-Akte).
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 37/80

    Zustellung einer Urteilsausfertigung - Sozialgerichtliches Verfahren - Keine

    Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es nicht (BSGE 1, 1; Meyer-Ladewig, SGG, @ 134 Anm 1; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar.
  • BSG, 15.05.1998 - B 11 AL 91/98 B

    Nichtangabe des Ortes der mündlichen Verhandlung im Urteil als Verfahrensmangel

  • LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84

    Senat; Besetzung; Richter; Beschluß; Entscheidung; Beratung; Prüfung; Ehrenamt;

  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 87/79

    Zur Frage des Beitragsnachlasses (§ 725 Abs. 2 Satz 2 RVO) - Abgrenzung

  • LSG Thüringen, 10.12.2001 - L 6 B 46/00
  • BSG, 18.11.1977 - 5 RJ 24/76

    Zulassung der Sprungrevision - Nachträglicher Beschluß - Ehrenamtlicher Richter -

  • BSG, 20.01.2023 - B 12 KR 44/22 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Hessen, 23.03.1979 - L 4 B 5/79

    Zuständigkeit und Rechtsmittel bei Erlaß einstweiliger Anordnungen; Die

  • BSG, 27.03.1973 - 10 RV 662/72
  • LSG Niedersachsen, 12.02.1959 - L 5 Ka 6/58
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1957 - LS BR 4/57
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